Schulgremien
Der Schulelternbeirat
Die in den derzeit zwölf Klassen gewählten Elternbeiräte sowie ihre Stellvertreter bilden den Schulelternbeirat. Dieser wählt alle zwei Jahre aus allen Mitgliedern eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden, eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter und nach Bedarf weitere Vorstandsmitglieder. Der Schulelternbeirat (SEB) wird von der/m Vorsitzenden nach Bedarf einberufen. In der Regel finden in einem Schuljahr ca. zwei Sitzungen statt. Des Weiteren hat der SEB verschiedene Zustimmungs-, Anhör- und Informationsrechte, die im hessischen Schulgesetz (§ 110) näher erläutert werden.
Schulkonferenz
(Hessisches Schulgesetz § 128 ff.)
Die Schulkonferenz ist das Organ gemeinsamer Beratung und Beschlussfassung an der Schule. In ihr arbeiten an der Adalbert-Stifter-Schule Lehrer/-innen-, Eltern- und Schülervertreter/-innen gemeinsam mit dem Schulleiter und beraten alle wichtigen Angelegenheiten der Schule oder vermitteln bei Meinungsverschiedenheiten. Die Schulkonferenz (SchuKo) hat bestimmte Entscheidungsrechte, in anderen Bereichen muss sie gehört werden, sie kann Konferenzen Empfehlungen geben, die bei deren nächster Sitzung beraten werden müssen.
Gesamtkonferenz
(Hessisches Schulgesetz § 133)
Mitglied in der Gesamtkonferenz sind alle Lehrkräfte, die an der Schule unterrichten. Die Gesamtkonferenz beschließt über die pädagogische und fachliche Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit; ihre diesbezüglichen Rechte enden dort, wo die der Schulkonferenz beginnen.